Lymphome

Für die Diagnose eines Morbus Waldenström sind zwei Befunde zwingend erforderlich: Erstens muss im Knochenmark das Vorliegen eines sogenannten lymphoplasmozytischen Lymphoms nachgewiesen werden, zweitens müssen im Blut die durch das Lymphom produzierten „falschen“ Antikörper vom Typ "monoklonales Immunglobulin M (= IgM)" feststellbar sein.

Deshalb sind zunächst folgende diagnostische Tests notwendig: Dem Patient:innen muss mittels einer Knochenstanze etwas Knochenmark entnommen werden, damit Fachärzt:innen für Pathologie dieses auf das Vorliegen des Lymphoms überprüfen kann. Die Entnahme erfolgt unter Betäubung in der Regel am Beckenkamm. Außerdem muss über die Erhebung der Krankengeschichte (= Anamnese) und der körperlichen Untersuchung hinaus eine Blutabnahme erfolgen, um Veränderungen im Blutbild feststellen zu können, aber auch um den Nachweis des monoklonalen IgM zu führen.

Ferner sollte bei vergrößerten Lymphknoten die Untersuchung von Lymphknotengewebe durch auf Lymphome spezialisierte Fachärzt:innen für Pathologie erfolgen. Hierfür sollte nach Möglichkeit ein vollständiger Lymphknoten operativ entfernt werden. Ist ein betroffener Lymphknoten nur schwer zugänglich, können alternativ auch größere Gewebeproben mittels einer Stanzbiopsie entnommen werden. Proben, die mit einer Feinnadel gewonnen werden, sind für eine genaue Diagnostik nicht ausreichend.

Wenn alle Informationen vorliegen, kann das ärztliche Behandlungsteam gemeinsam mit dem Patient:innen beraten, ob und welche Art von Therapie sinnvoll erscheint.

Weiterhin sollte festgestellt werden, ob das Gen MYD88 mutiert ist, da Patient:innen mit nicht mutiertem MYD88-Gen schlechter auf eine alleinige Ibrutinib-Therapie Ansprechen.