Ordentliche Mitglieder des Vereins können Studiengruppen, ähnliche Personengesamtheiten und Institutionen sowie Einzelpersonen werden, die klinische Studien oder wissenschaftliche Projekte im Bereich Lymphome verantwortlich durchführen. Praxisverbünde und niedergelassene Onkologen können ordentliche Mitglieder des Vereins werden, wenn sie an mindestens 10 Studien der KML-Studiengruppen teilnehmen.
Einzelpersonen, Vereine und Verbände, Institutionen und Unternehmen haben die Möglichkeit, als Fördermitglieder in den Verein aufgenommen zu werden. Die Fördermitgliedschaft und die Höhe des Beitrags haben keinen Einfluss auf die thematische und inhaltliche Ausrichtung des Kompetenznetzes maligne Lymphome e.V. Diese wird allein durch die ordentlichen Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung und den gewählten Vorstand bestimmt. Über die Aufnahme als Fördermitglied entscheidet der KML-Vorstand.